Bayerisches Staatsministerium
für Familie, Arbeit & Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
Bayern
Deutschland
Telefon: +49(0)89.1261-01
Fax: +49(0)89.1261-1122
100 Jahre Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales! Das sind 100 Jahre soziale Verantwortung für die Menschen – von der Wiege bis ins hohe Alter. Die damalige Sozialministerin Kerstin Schreyer feierte das Jubiläum zusammen mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, ihren Amtsvorgängerinnen Christa Stewens, Christine Haderthauer und Emilia Müller sowie der damaligen Staatssekretärin und heutigen Sozialministerin Carolina Trautner, vielen Gratulanten aus Politik, Wirtschaft und der Sozialbranche sowie ehemaligen und aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums.
Generalistische Pflegeausbildung in Bayern
Zum 1. Januar 2020 trat das neue Pflegeberufegesetz in Kraft, das die Ausbildung der Pflegeberufe grundlegend reformierte. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist hierbei federführend für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Bayern zuständig. Anstelle der bisherigen unterschiedlichen Ausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege wird es künftig eine generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann geben.
Nur diese Absolventinnen und Absolventen dürfen dann zukünftig die Vorbehaltenen Tätigkeiten an Menschen jeden Alters in allen Versorgungsbereichen durchführen.
Um den Anforderungen des Pflegeberufegesetzes gerecht zu werden, empfiehlt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, sich in Lernortkooperationen zusammenzuschließen, um gemeinsam für die Pflege in Bayern auszubilden und allen Auszubildenden die notwendigen Einsätze in den Versorgungsbereichen der Pflege anbieten zu können.
Von großer Bedeutung ist hierbei die Praxisanleitung. Auszubildende werden von qualifizierten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern schrittweise an die Wahrnehmung ihrer beruflichen Aufgaben herangeführt. 10 % Praxisanleitung sind gesetzlich festgelegt, doch es stellt oftmals eine große Herausforderung dar, diese zu erfüllen. Der Zusammenschluss in einem Ausbildungsverbund kann auch hier helfen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unterstützt die Ausbildungsträger und -schulen bei der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes, insbesondere beim Thema Praxisanleitung in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern und der Gründung von Lernortkooperationen.
Weitere Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung finden Sie unter www.generalistik.bayern.de.