nklusive Schulen, gemeinsamer Unterricht: Schulen sollen für alle Schüler*innen offen stehen und sie möglichst gut fördern. Damit dies funktioniert, gibt es die Schulbegleitung für Schüler*innen mit einer Behinderung oder einer Beeinträchtigung.
Unsere Schulbegleiter*innen
- begleiten die Schüler*in durch den gesamten Schulalltag und bieten individuelle Unterstützung
- fördern die Selbstständigkeit der Schüler*innen
- arbeiten eng im Klassenteam
- unterstützen bei der Kommunikation und/ oder beim Umgang mit Kommunikationshilfen
- übernehmen oder assistieren bei pflegerischen Aufgaben
- begleiten und beraten im Aufbau und Umgang mit Sozialkontakten
Unser Team in der Koordination
- berät Sie gerne zum Thema Schulbegleitung
- unterstützt Sie bei der Antragsstellung
- findet die passende Schulbegleitung für Ihr Kind
- berät Sie und die Schulbegleiter*innen zu fachlichen Fragen
- hält engen Kontakt zu den Schulen und den Schulbegleiter*innen vor Ort
- übernimmt die Abrechnung mit den Kostenträgern
Das ist noch wichtig
- Schulbegleitung bei der Lebenshilfe kann beantragt werden für Schüler*innen mit
- sozial-emotionalen Besonderheiten
- Störungen im Autismus-Spektrum
- AD(H)S
- geistigen und/oder körperlichen Behinderungen
- schweren Mehrfachbehinderungen
- starken Kommunikationsstörungen
- chronischen Erkrankungen
- Schulbegleitung kann grundsätzlich an allen Schulformen geleistet werden!
- Die Schulbegleiter*innen nehmen regelmäßig an Fortbildungen, Supervision, Austauschtreffen und Hilfeplangesprächen teil.