Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt ihren Versicherten bei Pflegebedürftigkeit ein vielfältiges Hilfsangebot zur Verfügung. Wir informieren Sie über das Verfahren der Antragstellung und über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Um Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse als Mitglied eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.