LAG Jugendsozialarbeit Bayern
Loristraße 1
80335 München
Bayern
Deutschland
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Fax: +49(0)89.159187-80
WAS IST DIE LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT JUGENDSOZIALARBEIT BAYERN?
Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA) tritt mit ihren Mitgliedsverbänden für die Belange der benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, ein. Rechtsgrundlage dafür ist § 13 SGB VIII. Er zielt auf die Unterstützung aller jungen Menschen im Alter von 12-27 Jahren ab und will deren gesellschaftliche und soziale Teilhabe ermöglichen.
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§1, Abs.1 SGB VIII)
Das bedeutet Anspruch auf Teilhabe in unserem sozialen und demokratischen Staatswesen.
Jugendsozialarbeit schafft Angebote für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtige junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf. Sie hat unterschiedliche Arbeitsfelder und fördert die soziale und berufliche Integration junger Menschen.
Zur Verwirklichung dieses Anspruchs und zur Vertretung der Interessen junger Menschen gegenüber Politik, Behörden und Institutionen haben sich die freien Träger der Jugendsozialarbeit in Bayern in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA) zusammengeschlossen. Sie arbeitet in Abstimmung mit der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und partnerschaftlich mit den Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft.