Ziel des Kinderschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor sämtlichen Formen von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung zu bewahren. Das Wohl der Kinder in allen Lebensbereichen sicherzustellen – in ihren Familien, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Bildungseinrichtungen etc. –, liegt in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und hat immer an erster Stelle zu stehen. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen für die Ausgestaltung des Schutzauftrags geschaffen. Auf dieser Grundlage setzt sich der SOS-Kinderdorfverein mit seiner Arbeit für den Schutz und die Rechte von Kindern ein und beruft sich dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention.