Pflege: Familienpflegezeit und Reform der Pflegeausbildung
In Deutschland leben 3,1 Millionen Pflegebedürftige; die große Mehrheit von ihnen wird zuhause und dort von Angehörigen betreut. Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurden die geltenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes besser miteinander verzahnt und weiterentwickelt.
Die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen steht und fällt mit den Pflegefachkräften. Um den Fachkräftebedarf zu sichern und die Attraktivität des Berufs zu verbessern, hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Reform der Pflegeausbildung auf den Weg gebracht.