Als Fördermitglied können Sie und Ihre Angehörigen die Leistungen des DRK-Flugdienstes und der BRK-Inlandsrückholung in Anspruch nehmen.
Durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes wurde entschieden, dass selbst im medizinischen Notfall die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Rückholungen aus dem Ausland nicht übernehmen dürfen. Diese Lücke im System der sozialen Sicherung ist für die BRK-Fördermitglieder durch unsere Auslandsrückholversicherung geschlossen. Der Beitrag für die Versicherung ist mit Ihrem Förderbeitrag abgegolten.