Mit der Unterstützungskasse VBLU steht ein weiterer steuerlich sehr interessanter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.
Dabei handelt es sich um eine reine arbeitgeberfinanzierte, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse.
Damit Sie die Unterstützungskasse VBLU für Ihre Arbeitnehmer nutzen können, ist eine separate Mitgliedschaft erforderlich. Lesen Sie bitte mehr über die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft.
Der Vorteil einer Mitgliedschaft in der Unterstützungskasse VBLU liegt darin, dass Sie als Arbeitgeber Ihren Beitragsaufwand für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei in die Unterstützungskasse VBLU einzahlen können.
Weitere Vorteile
- unbegrenzter Dotierungsrahmen
- kostenfreie Testaterstellung für den
Pensions-Sicherungs-Verein a. G. - kostenfreie Rentenverwaltung
- Provisionen bzw. Honorare entfallen
- Neutralität in der Bilanz
- u. a. m.
Die Leistungen der Unterstützungskasse sind dem Umfang und der Höhe nach in einem Leistungsplan festgelegt. Es werden Leistungen auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente zugesagt.
In die Unterstützungskasse VBLU werden ausschließlich Zuwendungen (Beiträge) des Arbeitgebers eingezahlt.
Kombinationen mit der Unterstützungskasse
Die Direktversicherung VBLU kann bis zur Förderhöhe von 4 % der BBG/West mit der aufgesetzten Unterstützungskasse VBLU kombiniert werden.
Mit der VBLU RiesterRente können Arbeitnehmer die staatliche Förderung nach § 10 a EStG zusätzlich nutzen.
Sind Sie an der Durchführung der Unterstützungskasse VBLU für Ihre Einrichtung interessiert? Dann sollten Sie gleich weitere Informationsunterlagen anfordern.