Das Mutterschutzgesetz sieht die Zahlung des sogenannten Mutterschaftsgelds vor, das für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt wird.
Das Mutterschutzgesetz sieht die Zahlung des sogenannten Mutterschaftsgelds vor, das für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt wird.
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld hängt unter anderem davon ab, wie eine Frau versichert ist und in welchem Beschäftigungsverhältnis sie steht.