Berufstätige Frauen genießen während der Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen über die Schwangerschaft informiert ist.
Kündigungsschutz besteht grundsätzlich vom ersten Tag der Schwangerschaft an. Genaue Informationen, auch über weitere Regelungen und zum Vorgehen bei rechtswidrigen Kündigungen, finden Sie unter den folgenden Links.