Eine Ausbildung machen oder studieren und gleichzeitig ein Kind großziehen – wie ist das zu schaffen? Es gibt eine ganze Reihe von Angeboten, Hilfen und Anlaufstellen für (werdende) Eltern, die sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden.
Die meisten (werdenden) Eltern wünschen sich für die erste Zeit mit dem Baby eine Auszeit, damit sie sich um ihr Kind kümmern können.
Eltern, die sich in der Ausbildung befinden, können in Elternzeit gehen. Für die Dauer der Elternzeit wird die Berufsausbildung unterbrochen. Das heißt: Die Ausbildungszeit verlängert sich um die Dauer der Elternzeit – Zeiten der Elternzeit werden also sozusagen „drangehängt“. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte vor Antritt der Elternzeit an die zuständige Kammer beziehungsweise die Kultusbehörde des Landes.
Studierende können ein Urlaubssemester nehmen, um für einige Monate mit dem Studium auszusetzen. Hier gilt es allerdings einige Dinge zu beachten, da für die Zeit des Urlaubssemesters der Studierenden-Status wegfällt. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Anspruch auf BAföG während des Urlaubssemesters erlischt. Ein Urlaubssemester kann auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben, zum Beispiel auf die Krankenversicherung. Studierende (werdende) Eltern sollten sich deshalb vorher genau informieren. Die meisten Hochschulen bieten einen Beratungsservice zum Studium mit Kind an.
Nach der Geburt können Auszubildende und Studierende Anspruch auf Elterngeld und möglicherweise auf weitere finanzielle Unterstützung haben.