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25. - 26. Oktober 2023 // Nürnberg, Germany

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Eine unfaire dienstliche Beurteilung, falsche Eingruppierung oder sogar Kündigung? Die Landesrechtsstelle berät dich und kann Rechtsschutz gewähren, wenn nötig bis in die letzte Instanz,  vorausgesetzt, du bist Mitglied der GEW Bayern und zahlst den satzungsgemäßen Beitrag.
Neben den für die Prüfung des Falles erforderlichen Unterlagen stellst du einen formellen Rechtsschutzantrag. Das Formular erhältst du bei der Landesrechtsstelle oder der Landesgeschäftsstelle.
Für eine reine Beratung durch die Landesrechtsstelle muss kein Rechtsschutzantrag gestellt werden.

Anfragen werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs, aber auch nach Dringlichkeit, die sich vor allem aus laufenden Fristen ergeben kann, bearbeitet.

Rechtsschutz wird grundsätzlich nicht bewilligt für Verfahren oder Anwaltsvertretungen, die ohne vorherige Mitwirkung der GEW-Rechtsschutzstelle eingeleitet wurden.

Was tun bei einem Rechtsproblem?

  • Sammle die Unterlagen, die du zu der strittigen Sache hast, z. B. das auslösende Schreiben der Behörde, den Brief eines aufgebrachten Schülervaters, deine Eingruppierungsunterlagen o. a.
  • Notiere den Inhalt wichtiger Gespräche oder Telefonate, in denen du etwas rechtlich für dich Beunruhigendes erfahren hast (Gedächtnisprotokoll).
  • Kopiere die Schriftstücke, bewahre die Originale sorgfältig auf und verschicke nur Kopien.
  • Achte besonders auf einzuhaltende Fristen.
  • Melde dich frühzeitig und vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei der Rechtsschutzstelle.
  • Trage dein Anliegen und deine Sorgen vor.

Die Rechtsschutzstelle wird...

  • eine erste Einschätzung der Möglichkeiten vornehmen und dich beraten;
  • möglicherweise von weiterer rechtlicher Verfolgung abraten oder
  • dir das weitere Vorgehen erläutern;
  • dir rechtliche Schritte vorschlagen und erläutern, was du selbst unternehmen kannst (z. B. die Formulierung eines Widerspruches);
  • dich bei der Behörde oder bei Gericht vertreten oder dir eine in deiner Sache erfahrene Rechtsvertretung benennen.

Recht haben und Recht bekommen

Leider lässt sich dies nicht immer zur Deckung bringen. Die Auslegung rechtlicher Vorschriften und Gesetze kann zwischen Betroffenen und Behörden und auch zwischen Gerichten verschiedener Instanzen erheblich voneinander abweichen.

In Rechtsfragen, bei denen sich die Rechtsprechung, das heißt, die Auffassung vor allem der Obergerichte, in einer bestimmten Richtung verfestigt hat, kann man dies, auch durch immer neue Klagen vor Gericht, nicht mehr ändern.
Es wäre eine nutzlose Verschwendung unserer Mitgliedsbeiträge, wenn wir ohne völlig neue Argumente in solchen Sachen unsere Mitglieder weiter prozessieren lassen würden.
Diese Umstände können dann dazu führen, dass die GEW-Rechtsschutzstelle deinen Antrag ablehnen muss. Dafür erhoffen wir dein Verständnis.

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