Die Fachkräfte des Teams "Eingliederungshilfe an Schulen" beraten hinsichtlich des Einsatzes von Schulbegleitern und Integrationshelfern. Sie prüfen den Leistungsanspruch und gewähren entsprechende Hilfen.
Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am Leben oder in der Gesellschaft aufgrund einer anhaltenden seelischen Erkrankung beeinträchtigt oder gefährdet ist, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch. Eine Form dieser Hilfe ist die Bereitstellung von Schulbegleitung. Schulbegleiterinnen und -begleiter sowie Integrationshelferinnen und -helfer unterstützen Kinder und Jugendliche, indem sie sie im Unterricht fördern und begleiten und ihre Eingliederung in die Klassengemeinschaft unterstützen.