Nach der Neuausrichtung der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz hin zu einer personenzentrierteren Leistungserbringung müssen Betreuungsleistungen unabhängig von der Wohnform des Menschen mit Behinderung erfolgen und abgerechnet werden. In myneva.daarwin bietet Ihnen die Möglichkeit, Fachleistungen und Wohnraumangebote BTHG-gerecht auszuweisen und abzurechnen.